EuGH-Urteil
Arbeitszeiten müssen vom Arbeitgeber komplett erfasst werden
Lediglich eine Erfassung von Überstunden reicht nicht aus, so lautet die Auffassung des Europäischen Gerichtshofs. Vielmehr sieht er den Arbeitgeber verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit zu erfassen.
afp
Di, 14. Mai 2019, 10:54 Uhr
Wirtschaft
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