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EuGH-Urteil

Arbeitszeiten müssen vom Arbeitgeber komplett erfasst werden

Lediglich eine Erfassung von Überstunden reicht nicht aus, so lautet die Auffassung des Europäischen Gerichtshofs. Vielmehr sieht er den Arbeitgeber verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit zu erfassen.  

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Die Arbeitszeit muss komplett erfasst werden, nicht nur die Überstunden.  | Foto: randstad/fotolia.colm
Die Arbeitszeit muss komplett erfasst werden, nicht nur die Überstunden. Foto: randstad/fotolia.colm
Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer komplett erfassen. Hierzu verpflichten die ...

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