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Erfolg für frühere Betriebsleiterin

Arbeitsgericht erklärt Kündigungen im Offenburger Bad-Streit für unwirksam

BZ-Plus Nach Mobbing-Vorwürfen gegen ihren neuen Chef war der früheren Betriebsleiterin des Offenburger Freizeitbades gekündigt worden. Dagegen klagte sie vor dem Arbeitsgericht – mit Erfolg.  

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„Ich werde meine Arbeitskraft an...gt. Ein Verfahren steht aber noch aus.  | Foto: Helmut Seller
„Ich werde meine Arbeitskraft anbieten“: Die frühere Betriebsleiterin des Offenburger Freizeitbades, Monja Ludin, und ihr Anwalt Gerold Knobl haben vor dem Arbeitgericht erfolgreich gegen mehrere Kündigungen geklagt. Ein Verfahren steht aber noch aus. Foto: Helmut Seller
Im Streit um ihre fristlose Kündigung hat die frühere Betriebsleiterin des Offenburger Freizeitbades, erste Erfolge errungen: Die Offenburger Kammer des Arbeitsgerichts Freiburg erklärte Kündigungen vom Mai sowie August für unwirksam. Eine weiteres Verfahren gegen nachgelegte Kündigungen vom September ist noch offen. Sowohl Monja Ludin als auch ihr Anwalt Gerold Knobl bezeichneten das Urteil vom Donnerstagmittag als ...

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