Minijobber haben die gleichen Rechte wie alle Arbeitnehmer.
Mehrere Millionen Teilzeitkräfte arbeiten auf 400-Euro-Basis, dem Minijob - oft in der Meinung, arbeitsrechtlich seien sie Arbeitnehmer zweiter Klasse. Das stimmt nicht. Und zwar weder bei einer Tätigkeit in einem Unternehmen noch in einem Kleinbetrieb, etwa bei einem Freiberufler - auch ...