Mit Gewinn leben
Arbeit auf Abruf – wie Unternehmer ihr Risiko abwälzen
Kann der Arbeitgeber etwa bei Auftragsmangel oder behördlichen Betriebsschließungen nicht beschäftigen, muss er die ausgefallene Arbeitszeit trotzdem vergüten. Er trägt das Unternehmerrisiko, das er nicht auf seine Arbeitnehmer abwälzen kann.
Di, 15. Okt 2019, 11:16 Uhr
Wirtschaft
Thema: Mit Gewinn leben
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