Account/Login

Antrag für Helikopter in Hütten

Luftsportgemeinschaft Hotzenwald will Umwidmung zu Sonderlandeplatz / Etwas mehr als 700 Einsätze in den Sommermonaten.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Bald ein Standort für ein Intensivtran...chrauber? Der Segelflugplatz in Hütten  | Foto: Michael Krug
Bald ein Standort für ein Intensivtransporthubschrauber? Der Segelflugplatz in Hütten Foto: Michael Krug

RICKENBACH-HÜTTEN. Die Stationierung eines Intensivtransporthubschraubers auf dem Segelflugplatz Hütten wird immer wahrscheinlicher: Derzeit liegt im Rickenbacher Rathaus ein Antrag der Luftsportgemeinschaft Hotzenwald auf Umwidmung des Segelfluggeländes in einen Sonderlandeplatz aus. Damit soll der Betrieb von Hubschraubern "bei Tag und Nacht" ermöglicht werden. In den sechs verkehrsreichsten Monaten geht der Antrag von 1440 Flugbewegungen aus, davon etwa zehn Prozent nachts. Dabei könne eine "Störung der Nachtruhe von Anwohnern nicht ausgeschlossen werden".

So steht es in einer von der Björn-Steiger-Stiftung in Auftrag gegebenen schalltechnischen Untersuchung zu den Fluglärmimmissionen, die dem Antrag beiliegt. Die Stiftung rechnet nur mit etwa 0,78 Flugbewegungen pro Nacht. Insofern seien "gesundheitliche Risiken auf Grund der Höhe und Häufigkeit von Lärmereignissen durch Start- und Landevorgängen von Hubschraubern am hier ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel