Anpassung der Hebesätze
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Weil zum 1. Januar 2025 das neue Grundsteuergesetz in Kraft tritt, mussten auch die Hebesätze der Gemeinde Hasel neu festgesetzt werden. Demnach wird der Hebesatz für die Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf 320 Prozent der Steuermessbeträge festgelegt. Der bisherige Hebesatz betrug 330 Für die Grundsteuer B gilt der neue Hebesatz von 260 Prozent. Bisher galt ein Hebesatz von 330. Hauptamtsleiter Horst Weiß hatte die Zusammensetzung der Grundsteuer anhand von unterschiedlichen Beispielen sehr übersichtlich dargestellt. Weil vor allem bei der Grundsteuer A von einem Großteil der Steuerpflichtigen die erforderlichen Angaben noch ausstehen, könnte der neu festgelegte Hebesatz auch noch angepasst werden. Zudem wurde aus den Reihen der Ratsmitglieder angeregt, die Hebesätze nach einem längeren Zeitraum wieder zu überprüfen. Schließlich wurden die Hebesätze vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Bei der Höhe des Hebesatzes für die Gewerbesteuer mit 350 erfolgt keine Änderung. Bei der Ermittlung der neuen Grundsteuer für das Jahr 2025 steht am Anfang der Grundsteuerwert, der sich aus der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert – der von einem kommunalen Ausschuss festgelegt wurde – zusammensetzt. Dieser Grundsteuerwert wird dann mit der sogenannten Steuermesszahl – die gesetzlich vorgegeben ist – multipliziert: Heraus kommt der Grundsteuermessbetrag. Dieser wird wiederum mit dem Hebesatz multipliziert, der von jeder Gemeinde individuell festgesetzt wird. Das Ende dieser Rechnung markiert dann die Grundsteuer.
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