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Anmache endet vor Gericht

  • Markus Zimmermann-Dürkop

  • Mi, 25. Februar 2004
    Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

     

Bewährungsstrafe für 29-Jährigen wegen sexueller Nötigung.

HERBOLZHEIM/EMMENDINGEN. In vollem Umfang folgte am Freitag das Emmendinger Schöffengericht dem Strafantrag von Staatsanwalt Stephan Zäh. Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldauflage in Höhe von 2000 Euro sind die Folgen für den 29-jährigen Angeklagten, der sich wegen sexueller Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu verantworten hatte.

"Eine saublöde Anmache hat ein saublödes Ende gefunden", fasste Zäh in seinem Plädoyer die Fakten kurz zusammen. Fakten, die nach den Zeugenaussagen klar auf dem Tisch lagen. Erst diese ...

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