Angeklagter will den Freispruch
Polizei muss den Geschädigten als Zeugen vorführen.
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TITISEE-NEUSTADT (zwi). Auch der zweite Verhandlungstag wegen Körperverletzung führte nicht zu einem Urteil. Weil erneut zwei wichtige Zeugen unentschuldigt fehlten, wurde ein weiterer Termin anberaumt, um die Angelegenheit endgültig zu klären. Dann soll die Vorführung durch die Polizei gewährleisten, dass die unwilligen Zeugen doch noch ihre Aussagen machen.
Der Vorfall, um den es geht, liegt schon gut zwei Jahre zurück. Damals soll ein heute 47-jähriger Frührentner am Neustädter Bahnhof zwei Jugendliche tätlich angegriffen und verletzt haben. Der ...