Angeklagter ist "ein guter Mann" - wenn er nicht getrunken hat
Neues Gutachten im Prozess wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung empfiehlt Entziehungskur / Ehefrau und Opfer hilft dem langjährigen Alkoholiker.
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BAD SÄCKINGEN. "Hilfe statt Strafe" für einen Alkoholiker. Das Schöffengericht Bad Säckingen sprach den 43-jährigen Mann zwar vom Vorwurf der sexuellen Nötigung und der gefährlichen Körperverletzung wegen Schuldunfähigkeit frei, wies ihn jedoch gleichzeitig - zur Bewährung ausgesetzt - in eine ...