Angeklagter: Diebstahl aus Hunger
Landgericht verurteilt 26-Jährigen zu vierjähriger Haft auf Bewährung / Positive Sozialprognose bewahrte vor dem Gefängnis.
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SCHOPFHEIM/WALDSHUT (ds). Die Liste der Vorstrafen des 26-Jährigen ist lang, seine Akten sind ziemlich dick und der letzte Aufenthalt in einem Gefängnis ist noch kein Vierteljahr her. Deshalb bekam er nach einer Verhandlung vor dem Landgericht Waldshut für einen schweren Diebstahl sowie einen weiteren versuchten Diebstahl eine auf Bewährung ausgesetzte vierjährige Haftstrafe.
Der Fall wurde vor kurzem vom Amtsgericht Schopfheim (in erster Instanz) anders entschieden, nämlich eine Verlängerung der bislang einjährigen, von ihm bereits wegen eines anderen Delikts abgesessenen Haftstrafe, auf eineinhalb ...