Angeklagter der Herbolzheimer Scheunenbrandserie bekommt Bewährungsstrafe
In der Herbolzheimer Scheunenbrandserie ist das Berufungsverfahren abgeschlossen. Das Landgericht Freiburg hat entschieden: Der 20-Jährige Brandstifter kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.
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Erfolg hatte die Berufung des heute 21-Jährigen, der gestanden hatte, dass er eine versuchte und acht vollendete Brandstiftungen zwischen Mai und Juli 2019 in Herbolzheim und Nachbargemeinden begangen habe. Die 15. Jugendkammer des Landgerichts Freiburg hat ihn am Montag zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren mit dreijähriger Bewährung verurteilt. In erster Instanz ...