Angeklagte gestehen erst in zweiter Instanz

Landgericht hat einen Bankkaufmann und einen Finanzdienstleister wegen Untreue zu Bewährungsstrafen verurteilt / Anlagen mit 120 Prozent Rendite angeboten.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

Von der Bank wegen dubioser Anlagegeschäfte als Filialleiter gefeuert, bot ein 52-jähriger Bankkaufmann aus Freiburg in Eigenregie ehemaligen Kunden zwischen Juni 2000 und April 2001 Anlagen mit bis zu 120 Prozent Rendite an. Über 150 000 Euro kamen zusammen. Davon bezahlte der 52-Jährige eigene Schulden und die ersten Renditen. Dann brach sein System zusammen. Das Landgericht hat den erst in zweiter Instanz geständigen Bankkaufmann wegen Untreue in 16 Fällen zu einer rechtskräftigen Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

An die 20 Jahre war der Angeklagte Filialleiter. Im Frühjahr 2000 stieß die Innenrevision bei einer Prüfung auf die Spuren dubioser, bankenunüblicher Anlagegeschäfte. Dazu befragt, schwieg der Filialleiter. Damit endete seine Karriere abrupt mit einem Aufhebungsvertrag ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel