Angeklagte gestehen erst in zweiter Instanz
Landgericht hat einen Bankkaufmann und einen Finanzdienstleister wegen Untreue zu Bewährungsstrafen verurteilt / Anlagen mit 120 Prozent Rendite angeboten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Von der Bank wegen dubioser Anlagegeschäfte als Filialleiter gefeuert, bot ein 52-jähriger Bankkaufmann aus Freiburg in Eigenregie ehemaligen Kunden zwischen Juni 2000 und April 2001 Anlagen mit bis zu 120 Prozent Rendite an. Über 150 000 Euro kamen zusammen. Davon bezahlte der 52-Jährige eigene Schulden und die ersten Renditen. Dann brach sein System zusammen. Das Landgericht hat den erst in zweiter Instanz geständigen Bankkaufmann wegen Untreue in 16 Fällen zu einer rechtskräftigen Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
An die 20 Jahre war der Angeklagte Filialleiter. Im Frühjahr 2000 stieß die Innenrevision bei einer Prüfung auf die Spuren dubioser, bankenunüblicher Anlagegeschäfte. Dazu befragt, schwieg der Filialleiter. Damit endete seine Karriere abrupt mit einem Aufhebungsvertrag ...