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LAHR. Weil sie ihren Lebensgefährten im Streit mit einem Fleischhammer verletzt hat, ist eine 32-Jährige zu 90 Tagessätzen à acht Euro verurteilt worden – die Mindeststrafe für gefährliche Körperverletzung. Dass ihr Lebensgefährte nach Auffassung von Staatsanwaltschaft und Richter ein ...