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Am siebten Tag ist Ruhe

In Berlin öffnen die Läden an zehn Sonntagen im Jahr – zu oft, finden die Kirchen / Sie haben recht.  

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Die beiden großen Kirchen haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen das neue Berliner Ladenöffnungsgesetz eingelegt, das es erlaubt, die Geschäfte an zehn Sonntagen im Jahr zu öffnen. Darunter sind die vier Adventssonntage. Im Grundgesetz sei der Sonntag als "Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung" geschützt. Für ihre Klage verdienen die Kirchen ein lautes Bravo.

Sie argumentieren weniger religiös mit der Heiligkeit des Sonntags als mit seinem gesellschaftlichen Nutzen für Familie, Freunde und Freizeit. Auch ihre Kampagne "Gott sei Dank, ...

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