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Am Ende ein Freispruch auf ganzer Linie

BZ-Plus Vom Vorwurf der Körperverletzung, Beleidigung und Anstiftung zur Falschaussage blieb nichts übrig.  

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BAD SÄCKINGEN. Ein Strafprozess beim Amtsgericht Bad Säckingen wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung und versuchter Anstiftung zur Falschaussage endete für eine 48 Jahre alte Angeklagte und ihren 41-jährigen Mitangeklagten mit einem Freispruch auf der ganzen Linie. Das Verfahren wurde ...

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