Alternative: Haft oder Entzug
Im Prozess gegen einen 31-jährigen Syrer wegen Vergewaltigung und Drogenbesitz wird ein psychiatrischer Sachverständiger gehört.
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OFFENBURG/LAHR. Am dritten Verhandlungstag im Prozess um Drogenbesitz und -handel sowie Vergewaltigung gegen einen 31-jährigen Mann aus Syrien sind mit dem psychiatrischen Sachverständigen, Dieter Ebert, die Gründe für oder gegen eine Einweisung in eine Entziehungsanstalt statt in eine Haftanstalt erörtert worden. Während die Verteidigung anschließend für eine Unterbringung plädierte, forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten.
Laut dem Landgericht beantragte Verteidiger Marc Kutschera eine Freiheitsstrafe nicht über zwei Jahren und sechs Monaten und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt mit einer auf die Haftstrafe anzurechnenden – in der ...