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Alter schützt vor Strafe nicht

Notorischer Betrüger prellt Anleger um 762 963 Mark und wird zu vier Jahren Gefängnis verurteilt / Berufung zurückgezogen.  

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Am 16. Oktober 2000 hat das Amtsgericht einen 66-jährigen Bankkaufmann aus Freiburg wegen gewerbsmäßigen Anlagebetrugs in 38 Fällen mit einem Gesamtschaden von 762 963 Mark zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. In einer Verhandlung vor dem Landgericht zog der einschlägig vorbestrafte Bankkaufmann seine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurück. Er ist damit rechtskräftig verurteilt.

Seit über 30 Jahren ist der inzwischen 66-jährige Bankkaufmann ein Kunde der Justiz. Schon Ende der 60er-Jahre war der ehemalige Hauptschüler, der einer Bäckerlehre eine Banklehre folgen ließ, zum ersten Mal dem Lockruf fremden Geldes erlegen. Als Angestellter einer Wohnungsbaugesellschaft ...

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