LAUFENBURG/WALDSHUT. Der Dreh mit dem Tacho – im Kreis von Gebrauchtwagenhändlern nicht ganz ungebräuchlich – wurde einem Laufenburger zum Verhängnis: Wegen Beihilfe zum Betrug verurteilte ihn das Landgericht Waldshut gestern zu einer Geldstrafe von 50 ...