Eine Berliner Altenpflegerin hat die Kündigung erhalten, nachdem sie Missstände angeprangert und ihren Arbeitgeber angezeigt hatte. Der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg beanstandete nun die Kündigung.
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Brigitte Heinisch konnte die Zustände in dem Pflegeheim, in dem sie arbeitete, nicht mehr ertragen. Deshalb schaltete sie die Staatsanwaltschaft ein. Daraufhin wurde sie gekündigt, mit Billigung der deutschen Justiz. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte nun aber die Bundesrepublik zur ...