Werden Jahrzehnte alte Gemeindestraßen saniert, dürfen die Kommunen auch keine Anliegerbeiträge mehr erheben. Richter schaffen jetzt Klarheit und sprechen von Verjährung.
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Wenn alte Wohnstraßen saniert werden, an denen Anlieger noch nie etwas bezahlt haben, dürfen die Gemeinden auch keine Anliegerbeiträge mehr erheben. Diese sind dann laut neuem Richterspruch verjährt. Foto: Franziska Kraufmann
Des einen Leid ist des anderen Freud’. Ein Satz, der die Situation für Anlieger und Kommunen beim Dauerthema Straßensanierungen ...