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Alte Karten sind wahre Fundgruben

In Obersäckingen wurden zwischen 1896 und 1936 kaum neue Häuser gebaut / Gerechte Steuererhebung war das Ziel der Reichsbodenschätzung.  

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Die Bebauung Obersäckingens im Jahr 18...                                        | Foto: Richard Kaiser
Die Bebauung Obersäckingens im Jahr 1896 (links) unterscheidet sich kaum von jener 40 Jahre später (rechts). Der Ausschnitt aus der Bodenschätzungskarte aus dem Jahre 1936 zeigt, dass es sich bei beinahe allen Gebäuden um landwirtschaftliche Anwesen, wenn auch um Nebenerwerbsbetriebe, handelte. In der Bildmitte von West nach Ost wurde 1962 oberhalb der Martinskirche der östliche Abschnitt der Fridolinstraße gebaut. Foto: Richard Kaiser

BAD SÄCKINGEN. Nicht die Größe allein sagt etwas über den Wert eines Grundstücks, sondern auch die Qualität des Bodens. So jedenfalls, was die landwirtschaftlich genutzten Parzellen anbelangt. Die Bodengüte spielt für den Ertrag, aber auch für die Besteuerung eine wichtige Rolle. Je besser das Erdreich, desto besser das Ernteergebnis, was zwangsläufig zu höheren öffentlichen Abgaben führt. Um die Steuern gerecht festsetzen zu können, braucht es eine amtliche Wertermittlung.

Die gesetzliche Grundlage dafür schuf das bis heute weitgehend unveränderte Gesetz des Deutschen Reichs über die Schätzung des Kulturbodens vom 16. Oktober 1934. Die Reichsbodenschätzung teilte die landwirtschaftlichen Nutzflächen in Acker- und Grünlandflächen ...

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