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Alte Holzöfen, die die Feinstaubgrenzwerte übersteigen, müssen bis zum 31. Dezember 2020 ausgetauscht oder umgerüstet werden. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung. Foto: Monique Wüstenhagen
Für Besitzer von Öfen, die vor 1995 errichtet wurden, heißt es Ende des Jahres unter Umständen Abschied nehmen. Denn alte Kamin- und Kachelöfen, aber auch Heizkamine für Festbrennstoffe wie Holzscheite, Pellets, Hackschnitzel oder Kohle überschreiten in ...