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Alptraumauto: Kein Urteil

Frau lehnt Leasingvertrag ihres verstorbenen Ehemanns ab / Geschäftsunfähigkeit bezweifelt.  

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LÖRRACH / FREIBURG. Der Alptraum mit dem Traumauto: Eine Leasing-Gesellschaft verlangt von einer Lörracherin, sie soll den Vertrag für das Luxusauto ihres verstorbenen Mannes übernehmen, obwohl dieser offenbar psychisch krank war. In der gestrigen Verhandlung am Freiburger Landgericht kam es zu keinem Urteil, doch der Richter ließ durchblicken, dass viel dafür spricht, dass der Leasing-Vertrag nichtig ist.

Bereits am Tag nachdem der Mann wegen des Luxusgefährts im Autohaus war, teilte der Anwalt der Frau dort mit, der Mann sei psychisch krank. Doch die Autoverkäufer gingen darauf nicht ein. Der Mann selbst ...

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