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Alltagssünden – Kavaliersdelikte oder mehr?

Ob beim Finanzamt oder im Supermarkt: Schummeln kann die Sünder teuer zu stehen kommen .  

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FREIBURG. Hier eine zu hohe Kilometerangabe beim Finanzamt, dort eine CD im Supermarkt und anderswo ein Handtuch, das aus dem Hotel mitgenommen wird. Die vermeintlich kleinen Schummeleien sind für viele allenfalls ein Kavaliersdelikt. Denn päpstlicher als der Papst will man nicht sein – oder besser doch? Die Gesetze sehen das nüchtern – mit oft unangenehmen Folgen, wenn man erwischt wird, wie die folgenden Beispiele zeigen.

1. In der Steuererklärung werden für die Arbeitswege zu viele Kilometer eingetragen. Ganz abgesehen davon, dass die Finanzämter längst über Routenplaner verfügen und die angegebene Strecke damit überprüfen können: Es handelt sich um Steuerhinterziehung, die – streng genommen – eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe zur Folge haben kann. In der Regel bleibt es aber bei einer Geldstrafe in Höhe von 20 bis 30 Tagessätzen zwischen einem und 5000 Euro.
2. Im Ausland wurde gefälschte Ware gekauft und mit nach Deutschland gebracht. Es ist Sache der Hersteller, ihre Waren zu schützen. Der Käufer macht sie weder nach, noch verstößt er gegen ein Gesetz, wenn er beispielsweise eine gefälschte Rolex-Uhr kauft. Das Problem beginnt bei der Einfuhr. Der Zoll könnte den Wert der Originalware einem Einfuhrzoll in Höhe des Originalwertes zugrunde legen. Der Zöllner rechnet dann also nicht mit den 200 Euro, die für das Plagiat bezahlt wurden, sondern mit den vielen tausend Euro, die für das Original fällig geworden wären.
3. In Bus oder Bahn wird "schwarz" ...

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