Alles hängt am UN-Mandat
Das Grundgesetz verbietet Unterstützung von Angriffskriegen / Regierung legt sich nicht fest.
FREIBURG. Grundsätzlich kann Deutschland als souveräner Staat frei und nach politischen Kriterien entscheiden, ob sein Luftraum und sein Territorium für kriegerische Handlungen benutzt wird. Bestimmte Handlungen sind allerdings verboten, andere möglicherweise rechtlich geboten oder bereits vorab genehmigt.
Juristisch eindeutig ist die Situation im Falle eines amerikanischen Alleinganges gegen den Irak, da hier ein Verstoß gegen das Völkerrecht vorläge. So könnten sich die USA nicht auf ihr Selbstverteidigungsrecht berufen, da derzeit keinerlei ...