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Der Ausschluss von Homo-Partnerschaften beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Das entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss (Az.2 BvR 909/06). Diese Entscheidung wurde seit Monaten erwartet.
Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen der Ehepartner ...