Steuerliche Gleichstellung der Homo-Ehe

Alles andere wäre Diskriminierung

Verfassungsgericht verfügt Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft / Das Ehegattensplitting muss geöffnet werden.  

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Der Ausschluss von Homo-Partnerschaften beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Das entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss (Az.2 BvR 909/06). Diese Entscheidung wurde seit Monaten erwartet.
Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen der Ehepartner ...

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Schlagworte: Sibylle Kessal-Wulf, Herbert Landau, Andreas Voßkuhle

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