Bundesgerichtshof
Alle Miteigentümer müssen zahlen
Mitgehangen- Mitgefangen. Der BGH hat nun entschieden, dass alle Miteigentümer für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an Wohngebäuden aufkommen müssen.
Diana Niedernhöfer (dpa)
So, 19. Okt 2014, 12:26 Uhr
Wirtschaft
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Mehrere Wohnungseigentümer unter einem Dach. Da gibt es häufig Streit ums Geld – etwa bei Sanierungen. Wichtige Renovierungen an den gemeinschaftlichen Teilen eines Gebäudes müssen aber ohne Ausnahme alle sofort mitfinanzieren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in einem Grundsatzurteil entschieden.
Worum ging es in Karlsruhe?Eine Gemeinschaft von mehreren Wohnungseigentümern stritt um die Sanierungskosten: Der Klägerin gehört die Kellerwohnung, die Beklagten sind Eigentümer der Wohnungen im ...