Account/Login

Bundesgerichtshof

Alle Miteigentümer müssen zahlen

Mitgehangen- Mitgefangen. Der BGH hat nun entschieden, dass alle Miteigentümer für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an Wohngebäuden aufkommen müssen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Dringende Renovierungsarbeiten dürfen ...n allen Eigentümern finanziert werden.  | Foto: fotolia
Dringende Renovierungsarbeiten dürfen nicht mehr aufgeschoben werden- und sollen von allen Eigentümern finanziert werden. Foto: fotolia

Mehrere Wohnungseigentümer unter einem Dach. Da gibt es häufig Streit ums Geld – etwa bei Sanierungen. Wichtige Renovierungen an den gemeinschaftlichen Teilen eines Gebäudes müssen aber ohne Ausnahme alle sofort mitfinanzieren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in einem Grundsatzurteil entschieden.

Worum ging es in Karlsruhe?
Eine Gemeinschaft von mehreren Wohnungseigentümern stritt um die Sanierungskosten: Der Klägerin gehört die Kellerwohnung, die Beklagten sind Eigentümer der Wohnungen im ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel