Rechtsextremistischer Verdachtsfall

AfD verliert gegen Verfassungsschutz – Beobachtung weiterhin zulässig

Die Südwest-AfD ist im Visier des Inlandsgeheimdienstes. Die Partei wehrt sich vor Gerichten in verschiedenen Instanzen gegen die Beobachtung - und erleidet eine Schlappe nach der anderen.  

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Der Verfassungsschutz darf die Südwest-AfD weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies eine entsprechende Klage der AfD zurück. Die Berufung sei zugelassen worden, so das Gericht. Die schriftlichen Entscheidungsgründe lägen derzeit noch ...

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Schlagworte: Björn Höcke, Thomas Strobl, Stefan Häfner

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