Abstand zum Baufenster zu gering

Schlossmattenplan weist für das Naturdenkmal Ulme nur fünf Meter Schutzraum aus / Baum soll dennoch erhalten werden.  

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GRENZACH-WYHLEN (wic). Im Juli 2001 billigte der Gemeinderat die erste Änderung des Bebauungsplanes "Schlossmatten". Sie betraf die Gestaltung der Baukörper an der Ecke Schlossgasse/Schlossweg, die jetzt gebaut werden. Von der Änderung nicht betroffen war der eigentliche, aus dem Jahr 1994 stammende Rahmenplan, ebenso wenig wie der zugehörige Grünordnungsplan. Und hier liegt der Knackpunkt, was die Gefährdung der als Naturdenkmal eingestuften Ulme angeht - der im Plan eingetragene Abstand zum Baufenster ist viel zu gering.

Anfang Dezember 2002 hatte BUND-Vorsitzender Herwig Eggers moniert, dass durch die Vorbereitungen der Arbeiten zur Erstellung der vier Mehrfamilienhäuser die geschützte, etwa 200 Jahre alte Ulme in Gefahr sei, mithin ein ...

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