Gut zu wissen – Hilfe im Trauerfall
Abschied nehmen
Im Leben ist nichts umsonst. Selbst der Tod kostet das Leben. Und verlangt von den Hinterbliebenen in ihrer Trauer einige Formalitäten ab.
Simon Wennige
Sa, 22. Jan 2011, 0:00 Uhr
Liebe & Familie
Thema: Alltagstipps
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"So etwas ist mir noch nie passiert", sagt Edelgard Luther von der Luther-Natursteine GmbH in Freiburg-Hochdorf. Bei der Geschichte handelt es sich um eine Karikatur aus dem Katastrophenbuch von Chlodwig Poth. Sie lässt jedoch eine Frage aufkommen, die sich nach dem Tod eines Angehörigen stellt: Wie gedenkt man ihm am besten?
Ein Grabstein mit Inschrift ist die übliche Variante. "Manche Menschen schauen sich vorab auf einem Friedhof um", sagt Luther. Auf dem Firmengelände der Familie lassen sich viele Ausstellungsobjekte begutachten. Ein Grabstein ist ein personifiziertes Denkmal. Er ist das letzte Glied in der Kette des Todes und die langlebigste Erinnerung – auch für Außenstehende. "Es sollte die Individualität behalten werden", findet Luther. Einzigartig aber günstig lautet der Trend. Zwischen 3000 Euro und 4500 Euro zahlen die Kunden im Durchschnitt.
Und was passiert mit Grabsteinen, nachdem das Grab aufgelöst wurde? "Wir leben in einer Wegwerfgesellschaft" sagt Luther. Kaum einer möchte einen Grabstein wieder verwenden. Jedoch ist dies möglich.
Auch wenn ein Steinmetz ständig Kontakt mit dem Tod hat, ist dennoch der Spaß an der Arbeit erlaubt. Schöne Momente erlebt Luther auch dann, wenn Kunden als Dankeschön Blumen oder eine Flasche Sekt vorbeibringen. "Oder eine Familie, die seit Jahren immer wieder vorbeischaut, wenn sie in Freiburg ist."
Bei einem Todesfall im häuslichen Umfeld muss umgehend der Hausarzt, ein Arzt des Vertrauens oder der Notarzt gerufen werden, der dann die Todesbescheinigung ausstellt. Der Verstorbene muss in diesem Fall nicht unbedingt sofort in ein Bestattungsinstitut überführt werden, maximal drei Tage können die Angehörigen zu Hause Abschied von ihm nehmen.
Schnellstmöglich sollten alle Behörden, Versicherungsunternehmen oder Vereine, bei denen der Verstorbene Mitglied war, über dessen Tod informiert werden. Für offizielle Meldungen, etwa bei der Rentenversicherung, wird eine Sterbeurkunde benötigt. Diese wird vom Standesamt ausgestellt. Hierfür werden Personalausweis, Totenschein, Geburts- und Heiratsurkunde oder das Familienbuch benötigt.
Hinterbliebene sind dankbar, wenn sie eine Akte mit wichtigen Dokumenten finden. Denn diese macht es ihnen einfacher, formell wichtige bürokratische Vorgänge einzuleiten. Verträge müssen zum Beispiel gekündigt, Daueraufträge gestoppt oder Einzugsermächtigungen widerrufen werden. In eine solche Mappe gehören unter anderem:
• Rentenanpassungsbescheide
• Versicherungspolicen
• Testament
• handgeschriebene Willenserklärung für eine Feuerbestattung (falls gewünscht)
• Graburkunde oder Grabnummer
So ablenkend es auch sein kann, in den Tagen nach dem Tod eines Angehörigen viele Formalitäten erledigen zu können – der Beistand, den ein Bestattungsunternehmen leistet, ist unverzichtbar. Persönlich und mit dem nötigen Respekt helfen sie bei der Entscheidung über
• Bestattungsart und Grabwahl
• Ausrichtung der Bestattung und Trauerfeier (Abstimmung mit dem Geistlichen und Rednern, Ablauf der Trauerfeier, Blumenschmuck, musikalische Umrahmung, Organisation einer Kaffeetafel)
• Todesanzeige und Trauerdruck
• behördliche Meldungen
Der Bundesverband Deutscher Bestatter informiert im Internet ausführlich über die Themen Tod, Trauer, Bestattung und Abschied. Zudem finden sich hier bundesweit rund 1200 Bestattungsunternehmen, die mit dem sogenannten Markenzeichen für Bestatter ausgezeichnet sind als Hinweis für Qualität und Kompetenz.
Hat der Verstorbene keine Bestattungsart festgelegt, entscheidet der sogenannte Bestattungspflichtige, meist der überlebende Ehepartner.
ERDBESTATTUNG: In mehr als der Hälfte aller Bestattungen wird die Erdbestattung gewählt. Der Körper des Verstorbenen wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Während einer Ruhefrist von 20 bis 30 Jahren vergeht der Körper.
FEUERBESTATTUNG: Bei der Feuerbestattung wird der Körper des Verstorbenen eingeäschert und mit einer Urne in einer Urnengrabstelle beigesetzt oder auf See versenkt.
FRIEDWALD: Für die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne besteht Friedhofszwang. Möglich ist auch die Urnenbestattung in einem Friedwald. Die Asche Verstorbener wird in einer biologisch abbaubaren Urne an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt, der in einem als Friedwald ausgewiesenen naturbelassenen Wald steht.