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Abofallen sind jetzt Betrug

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs können Abzocker leichter juristisch verfolgt werden. Wolfgang Mulke erklärt, was sich ändert.  

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  | Foto: fovito
Foto: fovito

BERLIN. Wer auf seinen Internetseiten Abofallen aufgebaut hat oder hatte, muss nun mit einem Strafverfahren wegen Betrugs rechnen. Erstmals stellte der Bundesgerichtshof (BGH) fest, dass es sich um eine Straftat handelt, bei der Verbraucher getäuscht und geschädigt werden. Die Folgen sind weitreichend.

Durch die auf Täuschung abzielende Gestaltung der Internetseite sei gezielt verschleiert worden, dass die angebotene Leistung etwas koste, so die Richter. Damit bestätigte der BGH ein Urteil des Frankfurter Landgerichts, das den Betreiber eines ...

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