Abfuhr für die Kunstbanausen
Bahn muss Bildhauerin Schadenersatz für zerstörte Werke zahlen.
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FREIBURG/LAHR. Welchen Wert hat ein Kunstwerk, das nach seiner Herstellung noch nicht verkauft wurde? Und steht dem Künstler nicht Schmerzensgeld zu, wenn das Werk derweil von Fremden zerstört wird? Erstmals hat jetzt ein Gericht klare Antworten auf diese Fragen gegeben. Das Landgericht Mannheim sprach der Bildhauerin Petra Göhringer-Machleid Schadenersatz in sechsstelliger Euro-Höhe zu, weil ein Abrisstrupp ihr Atelier im früheren Lahrer Stadtbahnhof dem Erdboden gleichmachte. 200 Werke gingen verloren.
Petra Göhringer-Machleid fällt die Freude nicht leicht. Noch immer hat sie Angst, es könnte etwas dazwischen kommen. Ganz unbegründet ist das nicht. Sechs Jahre lang musste die Ettenheimerin um ihr Recht kämpfen, ist durch drei Gerichtsinstanzen gezogen. Das hat sie viel Zeit, Geld und Energie gekostet. Doch der Gegner ...