Bis zu 15 Prozent aller Schwangerschaften enden mit einer Fehlgeburt, häufig bereits in den ersten Wochen. Der Mutterschutz gilt aber erst ab der 24. Woche. Eine Klage und eine Petition sollen das ändern.
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"Viele Frauen fragen sich nach einer Fehlgeburt, was sie falsch gemacht haben", sagt Filiz Markfeld-Erol. Und immer ist die Antwort der stellvertretenden Leiterin der Geburtshilfe und Perinatologie an der Uniklinik Freiburg dieselbe: "Nichts!" Die Ursachen sind der Oberärztin zufolge vielfältig und nur höchst selten auf das Verhalten der Schwangeren zurückzuführen.
Etwa 20 Prozent ...