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Ab 2025 gibt es in Hohberg Knöllchen

Die Gemeinde Hohberg hat am 1. November einen Gemeindevollzugsdienst eingerichtet. Knöllchen gibt’s aber erst im kommenden Jahr.  

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Weil sich Bürgerinnen und Bürger immer wieder über falschparkende Autos in Hohberg beschwert hatten, soll Fehlverhalten im ruhenden Verkehr künftig sanktioniert werden. Mit dem Schritt verfolgt die Gemeinde das Ziel, die Einhaltung geltender Parkvorschriften sicherzustellen und gleichzeitig die Bevölkerung für das korrekte Parkverhalten zu sensibilisieren.

Nachdem der örtliche Polizeiposten diese zusätzliche Aufgabe aufgrund der personellen Ausstattung nicht übernehmen kann, hat der Gemeinderat der Einrichtung eines Gemeindevollzugsdienstes zugestimmt. "Die Maßnahme soll keinesfalls die Gemeindekasse bereichern, sondern dient der Umsetzung von verkehrsrechtlichen Vorschriften, die längst gültig sind, jedoch in steigendem Maße nicht beachtet werden", betonte Bürgermeister Andreas Heck. Jens Krug, der von der Verwaltung aufgrund seiner Erfahrung als Gemeindevollzugsbeamter der Stadt Kehl mit der Aufgabe betraut worden ist, hat sich in der Sitzung des Gemeinderats am Montag persönlich vorgestellt.

Bis zum Jahresende 2024 werde bewusst auf gebührenpflichtige Verwarnungen verzichtet, stattdessen finden Falschparker Zettel mit Informationen über ihr Fehlverhalten am Scheibenwischer vor. Erst nach dieser Sensibilisierungsphase geht’s den Parksündern an den Geldbeutel. Zunächst werden die Kennzeichen fotografiert und die Uhrzeit festgehalten. Nach einer Karenzzeit von etwa zehn Minuten wird die schriftliche Verwarnung ausgestellt und das Knöllchen mit dem konkreten Tatbestand am Scheibenwischer angebracht. Damit sind die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, gleichzeitig wird der gebräuchlichsten aller Parksünder-Ausreden "war nur mal kurz weg" der Wahrheitsgehalt entzogen.

Nach dieser Einführungsphase soll das Aufgabenfeld des Gemeinde-Vollzugsdienstes kontinuierlich um die Schwerpunkte Überwachung von Baustellen, Sondernutzungsvereinbarungen und Satzungen nach der Polizeiverordnung der Gemeinde Hohberg erweitert werden. Des weiteren sollen Tätigkeiten in der Melde- beziehungsweise Asylstelle, sowie die Kontrolle der gemeindeeigenen Liegenschaften zur Unterbringung von geflüchteten und obdachlosen Menschen hinzukommen.





Ressort: Hohberg

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Do, 07. November 2024: PDF-Version herunterladen

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