Account/Login

Amt für öffentliche Ordnung

65.500 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten in einem Jahr

Das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Lahr steht zunehmend vor Herausforderungen wegen gesellschaftlicher Veränderungen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Selbst neue Baugebiete wie Hosenmatten... gerne etwas „vergessen“.   | Foto: heidi fössel
Selbst neue Baugebiete wie Hosenmatten II stellen die Baurechtsbehörde vor Schwierigkeiten, weil nicht unbedingt so gebaut wird, wie es der Bebauungsplan vorsieht. Da wird gerne etwas „vergessen“. Foto: heidi fössel

LAHR. Wo nicht kontrolliert wird, ist es mit der öffentlichen Ordnung schnell nicht weit her. 2015 gab es in der Stadt Lahr 65 500 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten, was der Stadt Einnahmen von 1,4 Millionen Euro brachte. Tobias Biendl, Leiter des Rechts- und Ordnungsamts der Stadt, skizzierte am Montag im Gemeinderat, was seine Mitarbeiter im Bereich öffentliche Sicherheit zu tun haben. Obwohl deren Zahl gewachsen ist, sprach Biendl von einer starken Arbeitsbelastung, die auch von einem stark gewandelten Staat-Bürger-Verhältnis geprägt werde.

Bauüberwachung
Bei der Bauüberwachung verwies Tobias Biendl auf die Problematik, dass die Abnahme vor dem Bezug des Gebäudes stattfinde. Da Gebäude oft bezogen werden, bevor alle Bauarbeiten abgeschlossen sind, bekomme die Behörde Verstöße zu spät oder gar nicht mit. Als Beispiel nannte Biendl, dass bei Wohnhäusern oft erst ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel