Gerichtsverhandlung

600 Euro Strafe für eine Ohrfeige

Zwei Jahres ist es her, dass es in der Diskothek "Fun" in Steinen zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen einem Türsteher und einem Gast kam. Der Gast beschuldigte den Türsteher, ihn erst geschlagen und ihm danach noch eine schwere Kopfverletzung zugefügt zu haben. Weil sich der zweite Teil des Vorwurfs nicht aufklären ließ, verurteilte das Amtsgericht Lörrach den Türsteher lediglich wegen des ersten Schlages zu 600 Euro Geldstrafe.  

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STEINEN. Der 31-jährige Türsteher und der 21-jährige Auszubildende, der bei dem Vorfall verletzt wurde, schilderten den Hergang sehr unterschiedlich. Der Auszubildende sei ...

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