Urteil wegen Blüte / Verwirrung durch fehlerhafte Übersetzung.
Für eine einzige "Blüte" im Nennwert von 50 Euro muss ein 51-Jähriger aus Freiburg jetzt 4200 Euro Strafe zahlen. Der Angeklagte hat über seinen Verteidiger gestanden und eingeräumt, im Oktober 2004 von Freiburg ...