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4200 Euro für einen falschen Fünfziger

  • Fr, 12. Februar 2010
    Freiburg

     

Urteil wegen Blüte / Verwirrung durch fehlerhafte Übersetzung.

Für eine einzige "Blüte" im Nennwert von 50 Euro muss ein 51-Jähriger aus Freiburg jetzt 4200 Euro Strafe zahlen. Der Angeklagte hat über seinen Verteidiger gestanden und eingeräumt, im Oktober 2004 von Freiburg ...

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