40-Jähriger wird verurteilt, auch wenn es nicht "Bum" gemacht hat
Freiheitsstraße von einem Jahr und einem Monat gegen einen Laufenburger wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wird zur Bewährung ausgesetzt.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
LAUFENBURG. Das Schöffengericht Bad Säckingen hat einen 40 Jahre alten Angeklagten aus Laufenburg wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat verurteilt. Da er keine Vorstrafen hatte und ...