35-Jähriger wegen Einschleusens und illegaler Beschäftigung verurteilt
Der 35-jährige Mitarbeiter eines Dienstleistungskonzerns im Reinigungsgewerbe koordinierte die illegale Beschäftigung von Ausländern in einer anderen Firma. Vor dem Freiburger Amtsgericht wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.
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Die Staatsanwaltschaft Freiburg legte einem 35-Jährigen zur Last, in den Jahren 2019 und 2020 die illegale Beschäftigung von drei türkischen Staatsbürgern im Industrie- und Glasreinigungsbetrieb seiner Frau im westlichen Breisgau organisiert und koordiniert zu haben. Der Fall wurde jetzt vor dem Freiburger Amtsgericht verhandelt. Die drei Beschäftigten, darunter ein Bruder und ...