Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen sieht bei einem Asylbewerber nach mehreren Körperverletzungsdelikten keine Chance auf Bewährung. Er muss für 20 Monate ins Gefängnis.
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Die Freiheit hat für einen 33 Jahre alten Asylbewerber aus Nordafrika nicht lange gewährt. Vor wenigen Wochen, am Ende des ersten Verhandlungstags gegen ihn wegen gefährlicher Körperverletzung, war ein ...