33-Jähriger erhält Bewährungsstrafe für Kurierfahrten mit Drogen
Das Freiburger Landgericht hat einen 33-Jährigen wegen Beihilfe zum Drogenhandel zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Bei der Strafzumessung wurde auch die Dauer des Verfahrens berücksichtigt.
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Die Strafkammer des Vorsitzenden Richters Wolfgang Kronthaler verhängte ein Jahr und elf Monate auf Bewährung wegen Beihilfe zum bandenmäßigen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in vier Fällen. Es hätte auch anders ausgehen können für den 33-Jährigen, der kürzlich Vater geworden ist. Immerhin ...