23 strafbare Verstöße
Guttenberg muss zwar zahlen, wird aber nicht verurteilt.
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HOF/FREIBURG. Das Strafverfahren gegen Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) ist gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft Hof mit. Zu Guttenberg hatte zuvor 20 000 Euro an die Kinderkrebshilfe überwiesen. Die Ermittler hatten im Zuge der Guttenbergschen Plagiatsaffäre 23 strafbare Urheberrechtsverstöße gezählt.
Im Februar war bekannt geworden, dass Guttenberg in seiner Dissertation großflächig bei anderen Autoren und Quellen abgeschrieben hatte, ohne dies als Zitat zu kennzeichnen. Anfang März trat er deshalb als ...