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Offenburg

22-Jähriger zu fünf Jahren und fünf Monaten verurteilt – Lange Haftstrafe für jungen Intensivtäter

BZ-Plus Aus Schaden nicht klug geworden: Ein 22-Jähriger begeht in der Bewährungszeit dasselbe Delikt, weswegen er auf Bewährung verurteilt war. Jetzt trifft ihn die volle Härte des Gesetzes.  

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Nicht der Schläger wurde von der Strafkammer am Offenburger Landgericht zu einer hohen Haftstrafe verurteilt, sondern der Anstifter. Foto: Symbolbild: dpa
Es muss viel passieren, bevor eine Strafkammer des Landgerichts einen 22-Jährigen zu fünf Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Jetzt hat sie es im Fall eines jungen Intensivtäters getan, der durch eine vorausgegangene Verurteilung wegen besonders schweren Raubs nicht klug geworden ...

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