22-Jähriger zu fünf Jahren und fünf Monaten verurteilt – Lange Haftstrafe für jungen Intensivtäter
Aus Schaden nicht klug geworden: Ein 22-Jähriger begeht in der Bewährungszeit dasselbe Delikt, weswegen er auf Bewährung verurteilt war. Jetzt trifft ihn die volle Härte des Gesetzes.
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Es muss viel passieren, bevor eine Strafkammer des Landgerichts einen 22-Jährigen zu fünf Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Jetzt hat sie es im Fall eines jungen Intensivtäters getan, der durch eine vorausgegangene Verurteilung wegen besonders schweren Raubs nicht klug geworden ...