Zwangsverfahren gegen den OB

Eberhard Niethammer hat Nebentätigkeiten nicht deklariert: Regierungspräsidium lässt Vergütungen mit Gehalt verrechnen.  

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RHEINFELDEN (gb). Das Regierungspräsidium Freiburg hat gegen Oberbürgermeister Niethammer ein Verfahren eingeleitet, weil er für seine Nebentätigkeiten keine zeitgerechte Erklärung abgegeben hat. Als Folge erhielt die Stadtverwaltung Rheinfelden aus Freiburg die Anweisung, einen Teil seines Gehaltes mit der in Frage kommenden Summe zu verrechnen.

Unter Nebentätigkeiten versteht man zum Beispiel Aufsichtsratsmandate, wie sie Oberbürgermeister Niethammer in der Vergangenheit bei KWR und der Badischen Gas AG innehatte. So weit sie mit dem öffentlichen Amt verbunden ...

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