Zustupf für den Auslandaufenthalt
Unter bestimmten Voraussetzungen haben junge Leute, die als Au-pair arbeiten, Anspruch auf Kindergeld.
Ingrid Laue
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Als Au-pair ins Ausland zu gehen, wird bei jungen Leuten immer beliebter. Dahinter steht oftmals der Wunsch nach einer Auszeit, bevor das Studium oder die Ausbildung beginnt. Die Jugendlichen lernen Land und Leute kennen, können Sprachkenntnisse erwerben oder bereits vorhandene vertiefen, haben Kost und Logis frei und bekommen sogar ein Taschengeld. In diesem Zusammenhang stellen sich Eltern die Frage, ob ihnen Kindergeld gezahlt wird, während ihr Kind im fernen Land andere Kinder betreut.
Für junge Leute, die als Au-pair ins Ausland gehen möchten, besteht unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Le-bensjahr. Ein solches Au-pair-Verhältnis müsse von einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht von mindestens zehn Wochenstunden begleitet sein, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Werden ...