Zustellerin freigesprochen
Viele Zeugen berichten von merkwürdigen Verfahren bei der Post / Untreue nicht beweisbar.
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ST. BLASIEN (pdh). "Es können viele, viele andere Menschen dies auch getan haben", zu dieser Auffassung kam die Direktorin des Amtsgerichts St. Blasien, Ulrike Holler-Welz, als Begründung für einen Freispruch, der zuvor auch von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gefordert worden war.
Die Deutsche Post hatte einer langjährigen Zustellerin vorgeworfen, am 17. Juli 2002 den Betrag von 973 Euro, den sie für eine Nachnahmesendung kassiert hatte, für sich selbst behalten zu haben. Die Zustellerin wurde ...