Zustellerin freigesprochen

Viele Zeugen berichten von merkwürdigen Verfahren bei der Post / Untreue nicht beweisbar.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

ST. BLASIEN (pdh). "Es können viele, viele andere Menschen dies auch getan haben", zu dieser Auffassung kam die Direktorin des Amtsgerichts St. Blasien, Ulrike Holler-Welz, als Begründung für einen Freispruch, der zuvor auch von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gefordert worden war.

Die Deutsche Post hatte einer langjährigen Zustellerin vorgeworfen, am 17. Juli 2002 den Betrag von 973 Euro, den sie für eine Nachnahmesendung kassiert hatte, für sich selbst behalten zu haben. Die Zustellerin wurde ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel