Zur Tatzeit schuldunfähig
Das Schöffengericht spricht 63-jährigen Rentner vom Vorwurf der schweren Brandstiftung frei.
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LAHR/OFFENBURG. Das Schöffengericht hat einen 63-jährigen Rentner aus Lahr vom Vorwurf der schweren Brandstiftung wegen Schuldunfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat freigesprochen.
Der allein lebende Angeklagte war im Obdachlosenheim untergebracht. Am 22. August 2007 gegen 15.20 Uhr setzte er aus Verärgerung über verschiedene Vorkommnisse in seinem Zimmer einen Karton unter seinem Bett und einen ...