Zum wiederholten Mal vor Gericht
Alkoholkranker erhält Bewährungsstrafe für Wodka-Klau.
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FREIBURG. Wer ein Fläschchen Kräuterlikör für 6,79 Euro oder eine Flasche Wodka für 11,99 Euro klaut, macht sich strafbar. Das gilt auch, wenn der Dieb alkoholkrank ist. Motive und Umstände für einen Ladendiebstahl interessieren allenfalls für die konkrete Strafzumessung. Und so kam es, dass ein 29-jähriger Freiburger vom Amtsgericht wegen des Wodkas zu einer Freiheitsstrafe von einem halben Jahr – allerdings ausgesetzt zur Bewährung – verurteilt wurde. In Sachen Kräuterlikör hingegen gab es einen Freispruch.
Mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug kann ein gewöhnlicher Diebstahl geahndet werden. Hat der Dieb ein Taschenmesser dabei, dann gilt das als bewaffneter Diebstahl – und zwar selbst dann, wenn das Messer in der Hosentasche bleibt. Der Strafrahmen dafür beginnt bei sechs Monaten und geht bis ...