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Zoll bestraft Schwindler

Einkaufstouristen werden für Täuschungen belangt / Deutsche Konsumenten profitierten von Rechtslücke.  

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Tricksereien mit Ausfuhrscheinen ahndet der Zoll.  | Foto: Hanser
Tricksereien mit Ausfuhrscheinen ahndet der Zoll. Foto: Hanser

KREIS WALDSHUT (BZ). Seit Schließung der Gesetzeslücke im Juli 2017 hat der deutsche Zoll im vierstelligen Bereich wieder Sanktionen gegen Schweizer Einkaufstouristen verhängt, die sich bei der Mehrwertsteuer illegale Einnahmen erschwindeln wollten. Diese Größenordnung nannte auf Anfrage Michael Hauck, Sprecher des auch für Waldshut-Tiengen zuständigen Hauptzollamts Singen.

Das Vergehen wird mit einem Verwarnungsgeld oder mit einem Bußgeldverfahren bestraft. Laut Michael Hauck lag die Zahl der schriftlichen Verwarnungen mit Verwarnungsgeld im niedrigen vierstelligen Bereich. Die Anzahl der ...

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