Zeugen ändern Aussagen im Prozess
Anträge des Verteidigers – Staatsanwalt bleibt dennoch bei seinem Strafantrag von sieben Jahren wegen versuchten Mordes.
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RHEINFELDEN/FREIBURG. Oberstaatsanwalt Otto Bürgelin ist auch nach Verlängerung im Prozess um den versuchten Mord an einer Rheinfelderin gestern vor dem Landgericht in Freiburg bei seinem ursprünglichen Strafantrag vom 20. Dezember 2010 geblieben: Er will die Tat vom Muttertag 2010, bei der der Angeklagte seine 26-jährige Frau mit zahlreichen Messerstichen beinahe getötet und deren Freundin verletzt hatte, als versuchten Mord und vorsätzliche Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe von insgesamt sieben Jahren geahndet wissen.
Verteidiger Dominik Hammerstein hatte nach seinem Plädoyer, in dem er seinem Mandanten einen schuldmindernden Affekt zu Gute gehalten hat und deshalb nur eine gefährliche Körperverletzung, aber keinen versuchten Mord für erwiesen gehalten hat, mit mehreren ...